
Allgemeines

Alle Kinder, die bis zum
30.09.2012 das sechste Lebensjahr vollenden
oder bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, werden zum
01.08.20121
schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom
01.10.2012 bis
31.12.2012 das sechste Lebensjahr vollenden,
können auf Antrag der Eltern mit Beginn des Schuljahres 2012/13 vorzeitig in
die Schule aufgenommen werden. In der Zeit vom
13.02.2012 bis zum
17.02.2012 sind die
schulpflichtig werdenden Kinder durch die Erziehungsberechtigten zunächst an
der zuständigen Grundschule
für das Schulanmeldeverfahren anzumelden. Um zu erfahren, für welche
Wohnorte die Wilhelm-Busch-Schule das Schulanmeldeverfahren durchführt und
somit die zuständige Schule ist, wählen Sie bitte auf der linken Seite die
Schaltfläche "Zuständigkeit"!
Die genauen Anmeldezeiten unserer Schule erfahren Sie ebenso über die
entsprechende Schaltfläche "Anmeldezeiten"
links. Anträge auf vorzeitige Einschulung, auf Zurückstellung vom
Schulbesuch oder auf Einschulung in eine Förderschule sind im
Anmeldezeitraum in der für den Wohnort zuständigen Grundschule abzugeben.
Bei der Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren können
die Erziehungsberechtigten eine Grundschule der Stadt Brandenburg benennen,
an der das Kind aufgenommen werden soll.
Die Anmeldeunterlagen zum Schulaufnahmeverfahren
werden von der für den Wohnort zuständigen Grundschule an die gewünschte
Grundschule der Stadt Brandenburg weitergeleitet. Zurückstellungsanträge
werden von der örtlich zuständigen Schule bearbeitet. Vor dem Aufnahmegespräch lädt das
Gesundheitsamt zur schulärztlichen Untersuchung ein.
Die Schulaufnahme an der gewünschten Schule kann
nur innerhalb der festgelegten Kapazität erfolgen. Wird die festgelegte
Aufnahmekapazität überschritten, erfolgt die Schulaufnahme nach der Nähe der
Wohnung des Kindes zur Schule, wobei den Kindern aus dem örtlichen
Zuständigkeitsbereich der Grundschule der Vorrang eingeräumt wird.
Über die Entscheidung zur Schulaufnahme werden die
Eltern schriftlich
durch die Schulleitungen der Grundschulen informiert.
Schulanmeldungen einer Schule außerhalb der
Schulträgerschaft
Beantragen Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in
der Stadt Brandenburg den Besuch des Kindes an einer Grundschule außerhalb
der Stadt Brandenburg ist im o.g. Zeitraum ein Antrag zum Besuch einer
anderen als der zuständigen Grundschule in der für den Wohnort zuständigen
Grundschule zu stellen. Das Antragsformular händigt die für den Wohnort
zuständigen Grundschule aus. Bis zur Entscheidung über diesen Antrag führt
die für den Wohnort zuständigen Grundschule das Schulaufnahmeverfahren
durch.
Schulanmeldung an einer Schule in freier
Trägerschaft.
Eltern, die Ihr Kind an einer Schule in freier
Trägerschaft anmelden möchten, sind gemäß §4 (3) der Grundschulverordnung
nicht von der Verpflichtung entbunden, Ihr Kind innerhalb des öffentlich
bekannt gemachten Anmeldezeitraumes bei der örtlich zuständigen Schule für
das Schulanmeldeverfahren anzumelden und vorzustellen. Die örtlich
zuständige Schule nimmt die Anmeldung mit dem üblichen Anmeldeformular auf
und leitet die Anmeldeunterlagen zu dem im Ablaufplan festgelegten Termin an
die gewünschte Schule in freier Trägerschaft weiter. Etwaige
Zurückstellungsanträge werden grundsätzlich an der örtlich zuständigen
zuständigen Schule bearbeitet.
