Einschulung 2012/13

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Zuständigkeit
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Allgemeines

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Alle Kinder, die bis zum 30.09.2012 das sechste Lebensjahr vollenden oder bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, werden zum 01.08.20121 schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2012 bis 31.12.2012 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern mit Beginn des Schuljahres 2012/13 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. In der Zeit vom 13.02.2012 bis zum 17.02.2012 sind die schulpflichtig werdenden Kinder durch die Erziehungsberechtigten zunächst an der zuständigen Grundschule für das Schulanmeldeverfahren anzumelden. Um zu erfahren, für welche Wohnorte die Wilhelm-Busch-Schule das Schulanmeldeverfahren durchführt und somit die zuständige Schule ist, wählen Sie bitte auf der linken Seite die Schaltfläche "Zuständigkeit"! Die genauen Anmeldezeiten unserer Schule erfahren Sie ebenso über die entsprechende Schaltfläche "Anmeldezeiten" links. Anträge auf vorzeitige Einschulung, auf Zurückstellung vom Schulbesuch oder auf Einschulung in eine Förderschule sind im Anmeldezeitraum in der für den Wohnort zuständigen Grundschule abzugeben.

Bei der Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren können die Erziehungsberechtigten eine Grundschule der Stadt Brandenburg benennen, an der das Kind aufgenommen werden soll.

Die Anmeldeunterlagen zum Schulaufnahmeverfahren werden von der für den Wohnort zuständigen Grundschule an die gewünschte Grundschule der Stadt Brandenburg weitergeleitet. Zurückstellungsanträge werden von der örtlich zuständigen Schule bearbeitet. Vor dem Aufnahmegespräch lädt das Gesundheitsamt zur schulärztlichen Untersuchung ein.

Die Schulaufnahme an der gewünschten Schule kann nur innerhalb der festgelegten Kapazität erfolgen. Wird die festgelegte Aufnahmekapazität überschritten, erfolgt die Schulaufnahme nach der Nähe der Wohnung des Kindes zur Schule, wobei den Kindern aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich der Grundschule der Vorrang eingeräumt wird.

Über die Entscheidung zur Schulaufnahme werden die Eltern schriftlich durch die Schulleitungen der Grundschulen informiert.

Schulanmeldungen einer Schule außerhalb der Schulträgerschaft

Beantragen Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in der Stadt Brandenburg den Besuch des Kindes an einer Grundschule außerhalb der Stadt Brandenburg ist im o.g. Zeitraum ein Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule in der für den Wohnort zuständigen Grundschule zu stellen. Das Antragsformular händigt die für den Wohnort zuständigen Grundschule aus. Bis zur Entscheidung über diesen Antrag führt die für den Wohnort zuständigen Grundschule das Schulaufnahmeverfahren durch.

Schulanmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft.

Eltern, die Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden möchten, sind gemäß §4 (3) der Grundschulverordnung nicht von der Verpflichtung entbunden, Ihr Kind innerhalb des öffentlich bekannt gemachten Anmeldezeitraumes bei der örtlich zuständigen Schule für das Schulanmeldeverfahren anzumelden und vorzustellen. Die örtlich zuständige Schule nimmt die Anmeldung mit dem üblichen Anmeldeformular auf und leitet die Anmeldeunterlagen zu dem im Ablaufplan festgelegten Termin an die gewünschte Schule in freier Trägerschaft weiter. Etwaige Zurückstellungsanträge werden grundsätzlich an der örtlich zuständigen zuständigen Schule bearbeitet.

 

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Stand: 12.12.11